Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Hauptstück Verbote der Diskriminierung

1. Abschnitt Dienstrechtliche Gleichbehandlung

Anwendungsbereich

Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, für Dienstnehmerinnen gemäß und Bewerberinnen gemäß .