5. Hauptstück Mit der Gleichbehandlung, Gleichstellung und Frauenförderung befasste Personen und Institutionen
1. Abschnitt Einrichtungen und Aufgaben
Einteilung
Personen und Einrichtungen, die sich mit der Gleichbehandlung, Gleichstellung und Frauenförderung im Sinne dieses Gesetzes besonders zu befassen haben, sind:
1. die Gleichbehandlungskommission;
2. das Referat für Frauen und Gleichstellung und die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte;
3. die Gleichbehandlungsstelle und die Leiterin der Gleichbehandlungsstelle;
4. die Gleichbehandlungsbeauftragten der Statutarstädte;
5. die Gleichbehandlungsbeauftragte der Landeskrankenanstalten;
6. die Gleichbehandlungsbeauftragte für Landeslehrpersonen.
