Vertretung von Frauen in Kommissionen
Bei der Zusammensetzung der in den Dienstvorschriften vorgesehenen Prüfungs-, Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommissionen sowie der Kommission nach dem Kärntner Objektivierungsgesetz ist auf das zahlenmäßige Verhältnis der weiblichen und männlichen Dienstnehmerinnen in dem vom Zuständigkeitsbereich der Kommission betroffenen Personenkreis Bedacht zu nehmen.
