Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt Ziele und Anwendungsbereich

Zielsetzungen

Ziel dieses Gesetzes ist:

1. die Bekämpfung der Ungleichbehandlung (Diskriminierung) von Personen auf Grund von

a) Geschlecht,

b) ethnischer Zugehörigkeit,

c) Religion oder Weltanschauung,

d) Behinderung,

e) Alter und

f) sexueller Orientierung

(Diskriminierungsgründe);

2. durch besondere Frauenförderungs- und Gleichstellungsmaßnahmen die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Landes- und Gemeindedienst zu erreichen und bestehende Unterrepräsentationen von Frauen oder Männern zu beseitigen;

3. die Vermeidung von Ungleichbehandlung (Diskriminierung) auf Grund der Staatsangehörigkeit bei der Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie ungerechtfertigten Einschränkungen und Behinderungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Recht der Europäischen Union;

4. Zugangshindernisse und Zugangsbarrieren für Menschen mit Behinderung zu beseitigen und Menschen mit Behinderung die Aufnahme in ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis, die Ausübung des Dienstes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen;

5. die Festlegung von Anforderungen an die Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen von Rechtsträgerinnen gemäß , damit diese für die Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderung, besser zugänglich sind.