IX. Abschnitt
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung, mit der die Bestimmungen über das Aussehen, die Stufen und die Trageweise der im Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetz vorgesehenen Auszeichnungen sowie die Verleihungsvoraussetzungen für die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille und die Kärntner Landessportehrenzeichen geregelt werden (Kärntner Landes-Auszeichnungsverordnung – K-LAV), LGBl. Nr 87/2019, außer Kraft.
