Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Land- und Forstwirtschaftsinspektion

(1) Beim Amt der Kärntner Landesregierung wird eine Land- und Forstwirtschaftsinspektion eingerichtet.

(2) Als Organe der Land- und Forstwirtschaftsinspektion dürfen nur Personen bestellt werden, die entsprechende Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet be-sitzen.