Wählbarkeit
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Wählbarkeit
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.