Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 2005 in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Landarbeiterkammerwahlgesetz (LAKWG), LGBl Nr 38/1995, außer Kraft.