Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Räumliche und sachliche Ausstattung der Anstalt

Die Landesregierung hat für eine dem jeweiligen Personalstand der Anstalt entsprechende räumliche und sachliche Ausstattung zu sorgen und dieser die sonst erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.