Strafbestimmungen
Verstöße gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß des Kärntner EU-Verordnungen-Begleitgesetzes – K-EUBG sanktioniert.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Strafbestimmungen
Verstöße gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß des Kärntner EU-Verordnungen-Begleitgesetzes – K-EUBG sanktioniert.