Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgabe von Kleinmengen

Auf die Abgabe von Kleinmengen, das sind bis zu 2 m3 Kompost bzw. Mengen bis zu einem Gesamtphosphatgehalt, berechnet als P2O5, von höchstens 20 kg finden die , 10 und 11 keine Anwendung. Der Hersteller hat den Abnehmer nachweislich über die Beschaffenheit der biogenen Abfallstoffe gemäß , die zulässige Verwendung und eine dem Stand der Erkenntnisse über die sachgerechte Düngung entsprechende Anwendung zu informieren.