Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – am 1. Juli 2023 in Kraft.
(2) Die , und treten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – am 1. Juli 2023 in Kraft.
(2) Die , und treten am 1. Juli 2024 in Kraft.