Anerkennung von Berufsqualifikationen
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in den Geltungsbereich des Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetzes – K-BQAG, LGBl. Nr. 10/2009, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2022, fallen, erfolgt nach diesem Gesetz.
