Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anerkennung von Berufsqualifikationen

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in den Geltungsbereich des Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetzes – K-BQAG, LGBl. Nr. 10/2009, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2022, fallen, erfolgt nach diesem Gesetz.