Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitwirkung an der Adoption im Inland

(1) Die Mitwirkung an der Adoption im Inland umfasst folgende Tätigkeiten:

1. die Beratung und Begleitung von leiblichen Elternteilen vor und während der Adoptionsabwicklung;

2. die Beratung, Vorbereitung, Eignungsbeurteilung und Schulung von Adoptivwerbern;

3. die Auswahl von geeigneten Adoptiveltern oder -elternteilen entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung).

(2) Die Mitwirkung an der Adoption im Inland obliegt der Bezirksverwaltungsbehörde. Die Schulung von Adoptivwerbern obliegt der Landesregierung.