Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bedingungen

Ziel des Gesetzes

(1) Das Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung der zwei- oder mehrsprachigen Kindergärten im Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe in Kärnten.

(2) Als Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe in Kärnten gelten jene Gemeinden, in denen nach den und 3 des Minderheitenschulwesen-Ausführungsgesetzes der Unterricht zumindest in einer Volksschule zweisprachig zu erteilen ist.