Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderungen aufgrund von Vereinbarungen gemäß

Fördermittel aufgrund einer Vereinbarung gemäß dürfen einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung gewährt werden, wenn sich die Trägerin der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung verpflichtet:

a) bei der Erfüllung der Aufgaben die pädagogischen Grundlagendokumente anzuwenden;

b) die gewährten Fördermittel ausschließlich widmungsgemäß für die vereinbarten Zwecke zu verwenden;

c) die Einsicht in die entsprechenden Förderabrechnungen und Besuche der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Organen des Landes oder vom Land beauftragten Dritten sowie, soweit Mittel des Bundes gewährt werden, Organen des Bundes zu ermöglichen.