Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Fachliches Anstellungserfordernis für Kleinkinderzieherinnen in Förderkindergärten und Inklusionsgruppen

In Förderkindergärten oder Inklusionsgruppen kann anstelle einer Kleinkinderzieherin nach auch eine Fach-Sozialbetreuerin BA oder BB im Sinne des Kärntner Sozialbetreuungsberufegesetzes eingesetzt werden. In diesen Fällen gilt die Fach-Sozialbetreuerin als Kleinkinderzieherin im Sinne dieses Gesetzes.