Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zusammenarbeit

Kindergärten und Horte haben eine Zusammenarbeit mit Pflichtschulen, Kindertagesstätten mit Kindergärten sowie allgemein mit Expertinnen in Betracht kommender Einrichtungen anzustreben.