Kostentragung durch den Patienten
Wenn von Fondskrankenanstalten Leistungen gemäß erbracht werden, hat der Rechtsträger der Krankenanstalt oder der Kärntner Gesundheitsfonds gegenüber dem Versicherten, Patienten oder den für ihn unterhaltspflichtigen Personen hieraus keinen Anspruch auf Gegenleistung; ausgenommen hievon sind nur der Aufenthaltskostenbeitrag gemäß und der Kostenbeitrag gemäß § 447f Abs 6 ASVG.
