Mündliche Verhandlung
Ist das Ansuchen nicht schon wegen Fehlens der Voraussetzungen nach oder und b abzuweisen, kann die Landesregierung eine mündliche Verhandlung anberaumen; diese ist erforderlichenfalls mit einem Lokalaugenschein zu verbinden.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Mündliche Verhandlung
Ist das Ansuchen nicht schon wegen Fehlens der Voraussetzungen nach oder und b abzuweisen, kann die Landesregierung eine mündliche Verhandlung anberaumen; diese ist erforderlichenfalls mit einem Lokalaugenschein zu verbinden.