Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mündliche Verhandlung

Ist das Ansuchen nicht schon wegen Fehlens der Voraussetzungen nach oder und b abzuweisen, kann die Landesregierung eine mündliche Verhandlung anberaumen; diese ist erforderlichenfalls mit einem Lokalaugenschein zu verbinden.