Informationspflicht
Das Land hat dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder und die Jugendlichen im Rahmen der Erfüllung der Schulpflicht über die Vorschriften dieses Gesetzes informiert und ihnen der Sinn dieser Regelungen nähergebracht wird.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Informationspflicht
Das Land hat dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder und die Jugendlichen im Rahmen der Erfüllung der Schulpflicht über die Vorschriften dieses Gesetzes informiert und ihnen der Sinn dieser Regelungen nähergebracht wird.