Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verfahrensrecht

In den Verfahren nach den , 61a Abs. 4, 63 Abs. 5 und 6, 68 Abs. 3, 68 Abs. 3f und 68 Abs. 3g sind die Verwaltungsverfahrensgesetze und in den Verfahren nach den bis 42 die Verwaltungsverfahrensgesetze, ausgenommen und 78 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, anzuwenden.