Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beringen von Taggreifvögeln und Eulen

Taggreifvögel und Eulen, für die gemäß eine Bewilligung zum Halten erteilt wurde, sind anläßlich der Erteilung dieser Bewilligung – in den Fällen des sechs Wochen nach dem Ausschlüpfen eines nachgezüchteten Tieres – durch Organe des Landes zu beringen.