Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden – soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist – keine Anwendung auf Wild, das in Gehegen () gehalten wird.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden – soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist – keine Anwendung auf Wild, das in Gehegen () gehalten wird.