Stellung der Jagdschutzorgane
Die Jagdschutzorgane genießen, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes in ihrem Aufsichtsgebiet das Dienstabzeichen sichtbar tragen, den besonderen Schutz, den das Strafgesetzbuch Beamten (§ 74 Z 4 StGB) einräumt.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Stellung der Jagdschutzorgane
Die Jagdschutzorgane genießen, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes in ihrem Aufsichtsgebiet das Dienstabzeichen sichtbar tragen, den besonderen Schutz, den das Strafgesetzbuch Beamten (§ 74 Z 4 StGB) einräumt.