Ersatz der Verpachtungskosten
Der Pächter hat der Gemeinde binnen zwei Wochen nach Rechtskraft der Genehmigung des Pachtvertrages die ihr durch die Verpachtung erwachsenen Kosten zu ersetzen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Ersatz der Verpachtungskosten
Der Pächter hat der Gemeinde binnen zwei Wochen nach Rechtskraft der Genehmigung des Pachtvertrages die ihr durch die Verpachtung erwachsenen Kosten zu ersetzen.