Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ersatz der Verpachtungskosten

Der Pächter hat der Gemeinde binnen zwei Wochen nach Rechtskraft der Genehmigung des Pachtvertrages die ihr durch die Verpachtung erwachsenen Kosten zu ersetzen.