Hilfeleistung der Bezirksverwaltungsbehörden
Die Bezirksverwaltungsbehörden haben auf Verlangen der Abgabenbehörde die zur Bemessung der Abgabe erforderlichen Daten für sämtliche Jagden bekanntzugeben.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Hilfeleistung der Bezirksverwaltungsbehörden
Die Bezirksverwaltungsbehörden haben auf Verlangen der Abgabenbehörde die zur Bemessung der Abgabe erforderlichen Daten für sämtliche Jagden bekanntzugeben.