Auskunftspflicht
Die Abgabenschuldner sind verpflichtet, der Abgabenbehörde auf deren Verlangen alle mit der Bemessung der Jagdabgabe zusammenhängenden Auskünfte zu erteilen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Auskunftspflicht
Die Abgabenschuldner sind verpflichtet, der Abgabenbehörde auf deren Verlangen alle mit der Bemessung der Jagdabgabe zusammenhängenden Auskünfte zu erteilen.