Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgabenbefreiung

Unbeschadet der , 17, 19h, 19i und 19j sind in den Angelegenheiten dieses Gesetzes keine landesgesetzlich geregelten Verwaltungsabgaben zu entrichten.