Antrag des Eigentümers
(1) Der Eigentümer hat seinem Antrag folgende Unterlagen anzuschließen:
1. eine genaue Beschreibung des natürlichen Vorkommens,
2. einen Lageplan,
3. Angaben über die beabsichtigte Verwendung des Vorkommens,
4. eine Analyse des Vorkommens, die nicht älter als ein Jahr sein darf;
5. ein Gutachten eines geeigneten Instituts, Labors oder einer Untersuchungsanstalt gemäß (nicht älter als ein Jahr), über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß und .
(2) (entfällt)
