Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Hygiene

Der Träger einer Einrichtung nach hat für eine Einrichtung für die Erstellung eines Hygieneplanes, der die Anforderungen der Ver- und Entsorgung und der Reinigung und Desinfektion bereichsspezifisch festlegt, und für die Einhaltung dieses Planes zu sorgen.