Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verweigerung der Ausstellung des Prüfberichtes

Wenn zwei zugelassene Stellen die Ausstellung eines Prüfberichtes verweigert haben, hat die Landesregierung auf Antrag mit Bescheid festzustellen, ob die Kleinfeuerungsanlage die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrade einhält.