Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt V Reisegebühren

Ermittlung der Reisegebühren

Für die Ermittlung der Reisegebühren gelten die Bestimmungen des IV. Teiles des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 71, und des Kärntner Gemeindebedienstetengesetzes sinngemäß.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.