Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Karenzurlaub, Karenzurlaub zur Pflege, Frühkarenz und Bildungskarenz

, 74, 74b und 74c des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes 1994, LGBl. Nr. 73, über den Karenzurlaub, den Karenzurlaub zur Pflege, die Frühkarenz und die Bildungskarenz gelten sinngemäß.

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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.