Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstzulage für Kindergartenleitung

Der Leiterin eines Kindergartens ( des Kärntner Kinderbetreuungsgesetzes – K-KBG) gebührt eine Dienstzulage nach der Anzahl und der Art der Kindergruppen. Die Dienstzulage ist in der Anlage 6 festgelegt.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.