Vorrückungsstichtag
Hinsichtlich des Vorrückungsstichtages gilt des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes 1994, LGBl. Nr. 73, sinngemäß.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
