Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorrückungsstichtag

Hinsichtlich des Vorrückungsstichtages gilt des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes 1994, LGBl. Nr. 73, sinngemäß.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.