Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausbildung und Fortbildung

§ 6a des Kärntner Gemeindebedienstetengesetzes – K-GBG gilt sinngemäß.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.