Rechtswirkung
Die grundbücherliche Einverleibung einer Teilung ist nur zulässig, wenn die Teilung genehmigt wurde.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechtswirkung
Die grundbücherliche Einverleibung einer Teilung ist nur zulässig, wenn die Teilung genehmigt wurde.