(1) (Aufhebung früher geltender Bestimmungen)
(2) (überholt)
(3) Nach den bisher geltenden landesgesetzlichen Vorschriften eingeräumte Grundsteuerbefreiungen gelten als Befreiung auf Grund dieses Gesetzes.
(4) (überholt)
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) (Aufhebung früher geltender Bestimmungen)
(2) (überholt)
(3) Nach den bisher geltenden landesgesetzlichen Vorschriften eingeräumte Grundsteuerbefreiungen gelten als Befreiung auf Grund dieses Gesetzes.
(4) (überholt)