Nachfrage
Das Prüfungsorgan hat längstens innerhalb eines Jahres nach der Behandlung des Prüfungsberichtes im Gemeinderat die Umsetzung der Maßnahmen zu überprüfen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
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Das Prüfungsorgan hat längstens innerhalb eines Jahres nach der Behandlung des Prüfungsberichtes im Gemeinderat die Umsetzung der Maßnahmen zu überprüfen.