Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entschädigung für Nebentätigkeiten

Hinsichtlich der Höhe und des Anspruchs auf Entschädigungen für Nebentätigkeiten sind die diesbezüglichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 – K-DRG, LGBl. 71/1994, idF. LGBl. 82/2011, sinngemäß anzuwenden.