Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufwandsentschädigung für Standesbeamte

Standesbeamten, die mit der Vornahme von Trauungen beauftragt sind, gebührt eine Aufwandsentschädigung für die Kleidung, die für die Vornahme von Trauungen erforderlich ist, sofern im Kalenderjahr zumindest fünf Trauungen durchgeführt wurden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Anlage festgelegt.