Anspruch auf Nebenbezüge
Der Anspruch auf Nebenbezüge iSd. § 89 K-GMG richtet sich nach den Bestimmungen dieser Verordnung.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Anspruch auf Nebenbezüge
Der Anspruch auf Nebenbezüge iSd. § 89 K-GMG richtet sich nach den Bestimmungen dieser Verordnung.