Bezüge
(1) Der Gemeindemitarbeiterin gebühren Monatsbezüge (inkl. der in der Modellstelle berücksichtigten Nebenbezüge nach , h und i), Sonderzahlungen und allfällige Nebenbezüge.
(2) Der Monatsbezug besteht aus dem Gehalt, der Kinderzulage und der Ausgleichszulage nach und 5.
(3) Teilzeitbeschäftigten gebührt ein dem Beschäftigungsausmaß entsprechend herabgesetzter Bezug.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
