Tägliche Ruhezeit
Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist der Gemeindemitarbeiterin eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
