Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tägliche Ruhezeit

Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist der Gemeindemitarbeiterin eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.