Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezüge der Ferialarbeiterin

Der Ferialarbeiterin gebührt ein monatliches Gehalt, das 913,30 Euro nicht unterschreiten darf.

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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.