Abgabenschuldner
Zur Entrichtung des Aufschließungsbeitrages sind die Eigentümer der Grundstücke nach verpflichtet.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenschuldner
Zur Entrichtung des Aufschließungsbeitrages sind die Eigentümer der Grundstücke nach verpflichtet.