Abgabengegenstand
Der Kanalanschlußbeitrag ist für jene Gebäude oder befestigten Flächen zu entrichten, für die rechtskräftig ein Anschlussauftrag () erteilt oder ein Anschlussrecht () eingeräumt wurde.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabengegenstand
Der Kanalanschlußbeitrag ist für jene Gebäude oder befestigten Flächen zu entrichten, für die rechtskräftig ein Anschlussauftrag () erteilt oder ein Anschlussrecht () eingeräumt wurde.