Gemeinden
Unter Gemeinden im Sinne dieser Verordnung sind alle Kärntner Gemeinden einschließlich der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und der Stadt Villach zu verstehen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Gemeinden
Unter Gemeinden im Sinne dieser Verordnung sind alle Kärntner Gemeinden einschließlich der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und der Stadt Villach zu verstehen.