4. Hauptstück
Finanzverwaltung
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen für die Finanzverwaltung
Gegenstand
Die Finanzverwaltung umfasst das Kassenwesen (Gemeindekasse) und das Verrechnungswesen (Buchhaltung).
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Hauptstück
Finanzverwaltung
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen für die Finanzverwaltung
Gegenstand
Die Finanzverwaltung umfasst das Kassenwesen (Gemeindekasse) und das Verrechnungswesen (Buchhaltung).