Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

4. Hauptstück

Finanzverwaltung

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen für die Finanzverwaltung

Gegenstand

Die Finanzverwaltung umfasst das Kassenwesen (Gemeindekasse) und das Verrechnungswesen (Buchhaltung).